PV-Anlage beim Finanzamt anmelden – Was 2025 wirklich gilt

Moritz Feldmann
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Die Photovoltaikanlage ist installiert, der Strom fließt – und jetzt steht die Frage im Raum: Was muss eigentlich beim Finanzamt gemeldet werden?

Auch wenn die Steuerregelungen seit 2023 deutlich einfacher geworden sind, bleibt die Meldepflicht bestehen. Was Sie in 2025 wissen müssen und welche Schritte wirklich notwendig sind, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze: Anmeldung beim Finanzamt

Die Anmeldung beim Finanzamt ist auch 2025 Pflicht, auch wenn die Bürokratie durch Steuererleichterungen deutlich reduziert wurde:

  • Anmeldepflicht besteht: Hauseigentümer müssen ihre PV-Anlage beim Finanzamt anmelden, unabhängig von der Steuerbefreiung
  • Drei Schritte sind Pflicht: Marktstammdatenregister, Netzbetreiber und Finanzamt – alle drei Anmeldungen müssen erfolgen
  • Vereinfachte Regelung: Für Anlagen bis 30 kWp Nennleistung auf Wohngebäuden fallen keine laufenden Meldepflichten an
  • Wichtigste Frist: Registrierung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme

Muss man die PV-Anlage überhaupt noch anmelden?

Ja. Auch wenn die Einkünfte aus der Stromerzeugung bei den meisten Photovoltaikanlagen steuerfrei sind, will das Finanzamt informiert werden. Manche Ämter verzichten bei vollständiger Steuerbefreiung zwar auf die Anmeldung, aber das ist nicht einheitlich geregelt in Deutschland. Wer auf Nummer sicher gehen will, meldet die Anlage trotzdem. Rechtssicherheit und so. Bußgelder sind zwar selten, aber möglich.

Die Anmeldepflicht gilt grundsätzlich für alle Photovoltaik Anlagen, egal welche Größe. Bei Anlagen über 30 kWp Leistung oder bei gewerblicher Nutzung wird es komplizierter – dann fallen eventuell doch Steuern und Einkommensteuer an.

Die drei Pflichtmeldungen nach der Installation

Nach der Inbetriebnahme stehen drei Anmeldungen an. Keine davon ist optional, alle drei haben ihre eigene Rolle.

Erstens: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die Frist für diese Registrierung beträgt einen Monat nach Inbetriebnahme. Ohne diese Anmeldung beim Marktstammdatenregister kann die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz gekürzt werden, theoretisch drohen Bußgelder bis 50.000 Euro. Die Registrierung läuft online, man braucht technische Details der Anlage, das Inbetriebnahmeprotokoll und Informationen zum Wechselrichter. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält man eine Marktstammdatenregister Nummer.

Zweitens: Anmeldung beim Netzbetreiber. Der lokale Netzbetreiber muss wissen, dass Strom ins Stromnetz eingespeist wird. Meist übernimmt das der Installateur bei der Installation, aber nachfragen schadet nicht. Der Netzbetreiber prüft den Netzanschluss und stellt sicher, dass das Netz in der Region die Stromeinspeisung verkraftet. Ohne Freigabe vom Netzbetreiber darf die PV Anlage nicht ans Netz.

Drittens: Anmeldung beim Finanzamt. Für die steuerliche Behandlung gibt es den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ im ELSTER-Portal. Diese Anmeldung ist auch bei Steuerbefreiung notwendig.

ELSTER und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

ELSTER ist das Online-Portal der Finanzverwaltung. Wer noch keinen Zugang hat, muss sich registrieren – die Zugangsdaten kommen per Post, dauert etwa zehn Tage. Im Portal findet man unter „Formulare & Leistungen“ den Fragebogen.

Der Fragebogen fragt nach den üblichen Daten: Name, Adresse, Steuernummer falls vorhanden. Bei „Art der Tätigkeit“ steht dann „Betrieb von Photovoltaikanlagen“. Klingt nach Gewerbe, ist aber normal für Betreiberinnen und Betreiber von Solaranlagen. Eine Anmeldung beim Gewerbeamt braucht es trotzdem nicht, zumindest nicht bei privaten Anlagen auf Wohngebäuden. Die Gewerbesteuer fällt erst ab 24.500 Euro Gewinn pro Jahr an – eine Größenordnung, die private Photovoltaikanlagen praktisch nie erreichen.

Als „Beginn der Tätigkeit“ trägt man das Datum der Inbetriebnahme ein. Steht im Protokoll vom Installateur, der die Installation durchgeführt hat.

Umsatz- und Gewinnprognose

Hier werden Zahlen verlangt, obwohl die Einnahmen bei vielen Anlagen steuerfrei sind. Einfach eine realistische Schätzung eintragen: Einspeisevergütung plus der Wert des selbst genutzten Stroms. Im Freitextfeld kann man vermerken: „Einnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei“. Zeigt dem Finanzamt, dass man die Vereinfachungsregelung kennt.

Kleinunternehmerregelung – die wichtigste Entscheidung

Für PV Anlagen ab 2023 ist die Antwort meistens klar: Ja zur Kleinunternehmerregelung. Beim Kauf gab es 0% Umsatzsteuer, also keine Vorsteuer zum Zurückholen. Die Kleinunternehmerregelung bringt folgende Vorteile:

  • Keine Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch
  • Keine monatlichen Voranmeldungen
  • Minimaler Aufwand beim Betrieb
  • Jährlich wechselbar

Nur bei Altanlagen vor 2023 kann die Regelbesteuerung noch interessant sein. Wer damals 19% Umsatzsteuer bei der Installation gezahlt hat, kann die Vorsteuer zurückholen. Aber Achtung: Dann muss man auch auf den selbst verbrauchten Strom Umsatzsteuer zahlen. Und man ist für fünf Jahre gebunden. Das heißt monatliche Meldungen, deutlich mehr Papierkram. Lohnt sich nur bei hohen Kosten.

Für Neuanlagen auf dem Hausdach ist die Kleinunternehmerregelung die bessere Wahl. Weniger Hürden, keine laufenden Meldepflichten.

Was kommt nach der Anmeldung?

Bei steuerbefreiten Photovoltaikanlagen: praktisch nichts. Keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, keine Umsatzsteuervoranmeldungen, keine Gewinne in der Steuererklärung. Einzige Aufgabe: Unterlagen aufbewahren. Falls das Finanzamt doch mal Fragen hat, hat man alles griffbereit.

Wer sich für die Regelbesteuerung entschieden hat oder eine Altanlage betreibt, muss einmal jährlich eine EÜR erstellen. Einnahmen aus Einspeisevergütung und Eigenverbrauch abzüglich Ausgaben wie Abschreibung, Wartung, Versicherung. Die Differenz wird versteuert. Dazu kommen die monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen.

Abschreibungen laufen über 20 Jahre, also 5% der Kosten pro Jahr. Bei steuerfreien Anlagen entfällt auch das – braucht man aber nicht, weil ohnehin keine Steuern anfallen.

Häufige Fragen zur Anmeldung

Liebhaberei war früher ein Thema. Man musste nachweisen, dass die Anlage Gewinn abwerfen soll. Seit 2023 bei kleinen Solaranlagen irrelevant.

Frist verpasst? Beim Finanzamt sind die Ämter meist kulant, wenn man es nachholt. Beim Marktstammdatenregister ist es ernster – dort drohen tatsächlich Bußgelder und gekürzte Einspeisevergütung.

Batteriespeicher? Fällt unter die Steuerbefreiung, auch die 0% Umsatzsteuer beim Kauf.

Vermietetes Haus? Die Steuerbefreiung gilt auch hier, solange die PV Anlage unter 30 kWp Nennleistung bleibt. Bei Mieterstrom wird es komplizierter, da braucht es eventuell einen Steuerberater.

Photovoltaikanlage über 30 kWp? Dann entfällt die Steuerbefreiung bei der Einkommensteuer. Die Einkünfte aus der Stromerzeugung müssen versteuert werden. Die 0% Umsatzsteuer beim Kauf gilt aber auch für größere Anlagen, bei Mehrfamilienhäusern sogar bis 15 kWp pro Wohneinheit, maximal 100 kWp gesamt.

Schreiben vom Finanzamt? Nach der Anmeldung kommt eine Bestätigung, oft mit einer Steuernummer für die Anlage. Bei steuerbefreiten Anlagen teilt das Amt manchmal mit, dass keine weiteren Schritte nötig sind. Aufbewahren.

Gilt die Vereinfachungsregelung für alle Gebäude? Nein, die Voraussetzung ist, dass die Photovoltaikanlage auf Wohngebäuden, Garagen oder anderen Gebäuden in direkter Verbindung zum Haus steht.

Checkliste: Diese Unterlagen aufbewahren

Nach der Anmeldung sollten folgende Dokumente griffbereit bleiben:

  • Inbetriebnahmeprotokoll vom Installateur
  • Rechnung und Details zu den Kosten der Anlage
  • Bestätigung vom Marktstammdatenregister mit Marktstammdatenregister Nummer
  • Korrespondenz mit dem Finanzamt
  • Technische Informationen zur Leistung und Größe der Anlage

Zusammengefasst

Die Anmeldung einer PV Anlage beim Finanzamt bleibt Pflicht, auch wenn die Steuererleichterungen seit 2023 vieles vereinfacht haben. Drei Schritte sind notwendig: Registrierung im Marktstammdatenregister, Anmeldung beim Netzbetreiber und Anmeldung beim Finanzamt. Für Hauseigentümer mit Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden bedeutet das: einmal anmelden, dann ist Ruhe.

Die wichtigsten Punkte im Blick behalten: Frist beim Marktstammdatenregister einhalten, Kleinunternehmerregelung wählen, Unterlagen aufbewahren. Die Anmeldung sieht komplizierter aus als sie ist. Mit den richtigen Informationen ist sie in ein bis zwei Stunden erledigt. Danach läuft die Anlage auf dem Dach, produziert Strom, spart Kosten – und steuerlich ist Ruhe. Vielleicht nicht perfekt elegant gelöst an manchen Stellen, aber funktioniert.

Moritz Feldmann

Moritz Feldmann schreibt für Solarlokal.de über Photovoltaik, Energiewende und Gebäudetechnik. Seit über zehn Jahren bereitet er komplexe Themen so auf, dass sie für Hausbesitzer verständlich und praktisch umsetzbar werden. Sein Ziel ist es, bei wichtigen Energiefragen Orientierung zu geben – klar, neutral und hilfreich.