FÖRDERMITTEL

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2010)
Mit Ihrer Solarstromanlage erzeugen Sie Strom, den Sie in das öffentliche Netz einspeisen. Das EEG gewährleistet, daß Ihnen der eingespeiste Solarstrom von Ihrem Netzbetreiber vergütet wird. Diese Vergütungen werden jeweils für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme der Anlage gezahlt.

Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Januar 2009 die Betreiber von Photovoltaikanlagen verpflichtet sind, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet. Nähere Informationen finden Sie hier.

Einspeisevergütungen gemäß dem EEG 2010

Solarstromanlage Inbetriebnahme in 2010 (Zeitraum: 01.07.-30.09.2010)
an oder auf Gebäuden, bis 30 kW 34,05 Cent pro Kilowattstunde
an oder auf Gebäuden, bis 30 kW 17,67 Cent pro Kilowattstunde bei Eigenverbrauch für den Anteil des Eigenverbrauchs bis 30 %; 22,05 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil, der über 30 % hinaus geht
an oder auf Gebäuden, 30 - 100 kW 32,39 Cent pro Kilowattstunde
an oder auf Gebäuden, 30 - 100 kW 16,01 Cent pro Kilowattstunde bei Eigenverbrauch für den Anteil des Eigenverbrauchs bis 30%; 20,39 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil, der über 30 % hinaus geht
an oder auf Gebäuden, 100 - 500 kW 14,27 Cent pro Kilowattstunde bei Eigenverbrauch für den Anteil des Eigenverbrauchs bis 30 %; 18,65 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil, der über 30 % hinaus geht
an oder auf Gebäuden, 100 - 1.000 kW 30,65 Cent pro Kilowattstunde
an oder auf Gebäuden, ab 1.000 kW 25,55 Cent pro Kilowattstunde
Anlagen auf versiegelten und Konversionsflächen 26,15 Cent pro Kilowattstunde
Anlagen auf allen anderen Freiflächen, z. B. auf Gewerbeflächen oder längs von Autobahnen und Schienenwegen 25,02 Cent pro Kilowattstunde
Anlagen auf Ackerflächen 0 Cent pro Kilowattstunde


Weitere Informationen zum Direktverbrauch sind folgenden Dokumenten zu entnehmen:
- Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Direktverbrauchs (Stand 04/2009)

Der vollständige EEG-Gesetzestext ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) abrufbar (www.bmu.de, www.erneuerbare-energien.de).




Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mit dem Bau der Solarstromanlage noch nicht begonnen wurde. Die aktuellen Zinskonditionen der KfW-Förderbank sind unter der Internetadresse www.kfw-foerderbank.de abrufbar.

KfW-Programm Erneuerbare Energien, Programmteil "Standard"

» www.kfw-mittelstandsbank.de
Investitionskredite für Solarstromanlagen. Antragsberechtigt sind natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die den erzeugten Strom einspeisen, freiberuflich Tätige, in- und ausländische, gewerbliche Unternehmen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden sowie Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind. Es werden bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten gefördert. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen.

KfW-Kredite für Kommunen

Kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften oder auch kommunale Zweckverbände haben die Möglichkeit im Rahmen der Programme "KfW-Investitionskredit Kommunen" oder "KfW-Investitionskredit Kommunen - flexibel" Kredite für die Finanzierung von Solarstromanlagen zu beantragen. Hier kommen Sie zu den Merkblättern der KfW Förderbank, Bereich "Infrastruktur".

Förderprogramm "Energie vom Land" der Rentenbank

» Download Programm
Gefördert werden u.a. Investitionen in Solarstromanlagen. Antragsberechtigt sind Unternehmer der Agrar- und Ernährungswirtschaft einschließlich Landwirte (KMUs). Nähere Informationen zu den Konditionen unter: www.rentenbank.de

Solarkredit der Umweltbank

Förderung von privaten Photovoltaikanlagen direkt von der Umweltbank. Konditionen unter: www.umweltbank.de/kredit/index_solarkredit.html

BMU-Umweltinnovationsprogramm

» Download Programm
Kredite und Zuschüsse für Vorhaben mit Demonstrationscharakter im Umweltbereich.




Informationen zu den Förderprogrammen der verschiedenen Bundesländer finden Sie im interaktiven Förderberater des Bundesverbands Solarwirtschaft.


Darüber hinaus werden Solarstromanlagen auch von einzelnen Kreisen, Städten, Gemeinden oder Stadtwerken gefördert. Erkundigen Sie sich bitte vor Ort bei Ihrer Kommunalverwaltung oder Ihren Stadtwerken nach Förderangeboten.

Des Weiteren erhalten Sie von Ihrer Hausbank ggf. einen zinsgünstigen Kredit.



Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt SolarLokal keine Gewähr.

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