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FÖRDERMITTEL
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2012)
Mit Ihrer Solarstromanlage erzeugen Sie Strom, den Sie in das öffentliche Netz einspeisen. Das EEG gewährleistet, daß Ihnen der eingespeiste Solarstrom von Ihrem Netzbetreiber vergütet wird. Diese Vergütungen werden jeweils für die Dauer von 20 Kalenderjahren gezahlt - zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme der Anlage.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Januar 2009 die Betreiber von Photovoltaikanlagen verpflichtet sind, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet. Nähere Informationen finden Sie hier.
Einspeisevergütungen gemäß dem EEG 2012
| Solarstromanlage | Inbetriebnahme in 2012 (Zeitraum: 01.01.-31.12.2012) |
| an oder auf Gebäuden, bis 30 kW | 24,43 Cent pro Kilowattstunde |
| an oder auf Gebäuden, bis 30 kW | 8,05 Cent pro Kilowattstunde bei Eigenverbrauch für den Anteil des Eigenverbrauchs bis 30 %; 16,74 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil, der über 30 % hinaus geht |
| an oder auf Gebäuden, 30 - 100 kW | 23,23 Cent pro Kilowattstunde |
| an oder auf Gebäuden, 30 - 100 kW | 6,85 Cent pro Kilowattstunde bei Eigenverbrauch für den Anteil des Eigenverbrauchs bis 30%; 15,33 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil, der über 30 % hinaus geht |
| an oder auf Gebäuden, 100 - 500 kW | 5,60 Cent pro Kilowattstunde bei Eigenverbrauch für den Anteil des Eigenverbrauchs bis 30 %; 13,86 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil, der über 30 % hinaus geht |
| an oder auf Gebäuden, 100 - 1.000 kW | 21,98 Cent pro Kilowattstunde |
| an oder auf Gebäuden, ab 1.000 kW | 18,33 Cent pro Kilowattstunde |
| Anlagen auf versiegelten und Konversionsflächen | 18,76 Cent pro Kilowattstunde |
| Anlagen auf allen anderen Freiflächen, z. B. auf Gewerbeflächen oder längs von Autobahnen und Schienenwegen | 17,94 Cent pro Kilowattstunde |
| Anlagen auf Ackerflächen | 0 Cent pro Kilowattstunde |
Weitere Informationen zum Direktverbrauch sind folgenden Dokumenten zu entnehmen:
- Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Direktverbrauchs (Stand 04/2009)
Der vollständige EEG-Gesetzestext ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) abrufbar (www.bmu.de, www.erneuerbare-energien.de).
| BUNDESWEITE FÖRDERPROGRAMME |
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mit dem Bau der Solarstromanlage noch nicht begonnen wurde. Die aktuellen Zinskonditionen der KfW-Förderbank sind unter der Internetadresse www.kfw-foerderbank.de abrufbar.
Informationen zu den Förderprogrammen der verschiedenen Bundesländer finden Sie im interaktiven Förderberater des Bundesverbands Solarwirtschaft.
| WEITERE FÖRDERMÖGLICHKEITEN |
Darüber hinaus werden Solarstromanlagen auch von einzelnen Kreisen, Städten, Gemeinden oder Stadtwerken gefördert. Erkundigen Sie sich bitte vor Ort bei Ihrer Kommunalverwaltung oder Ihren Stadtwerken nach Förderangeboten.
Des Weiteren erhalten Sie von Ihrer Hausbank ggf. einen zinsgünstigen Kredit.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt SolarLokal keine Gewähr.
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