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TOP 10 - Fragen zur Solarstrom-Produktion

1. Komponenten einer Solarstromanlage

Die Grundeinheit einer Photovoltaikanlage ist das Solarmodul, in dem zahlreiche Solarzellen elektrisch verschaltet sind. Mehrere Module werden zu einem Solargenerator verbunden.

Der von den Solarzellen produzierte Gleichstrom wird über Gleichstromleitungen zum Wechselrichter geführt. Dieses Gerät wandelt den Gleichstrom in Wechselstrom um, der bei einer netzgekoppelten Solarstromanlage über einen Zähler ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird.

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2. Eignung Ihres Hauses für eine Solarstromanlage

Die Strahlungsintensität in Deutschland ist in allen Regionen des Landes groß genug, um Photovoltaikanlagen sinnvoll zu betreiben.

Grundsätzlich können Solarstromanlagen überall dort installiert werden, wo ausreichend Licht hinfällt. Einen optimalen Ertrag bietet eine südorientierte Fläche mit etwa 30° Neigung. Eine Abweichung nach Südwest/Südost oder Neigungen zwischen 25° und 60° verringern den Energieertrag nur geringfügig. Verschattungen durch Bäume, Nachbarhäuser, Giebel, Antennen u.ä. sollten vermieden werden, da sie den Stromertrag deutlich reduzieren.

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3. Größe der Solarstromanlage

Die günstigen Vergütungsbedingungen machen es empfehlenswert, die Größe der Solaranlage nicht zwangsläufig nach dem eigenen Stromverbrauch zu bemessen, sondern nach der Größe der geeigneten Dachfläche und dem vorhandenen Geldbeutel.

Eine Solarstromanlage mit einer Nennleistung von 1.000 Watt (1 kWp) benötigt rund 10 m² Dachfläche bei einem Schrägdach (Flächenbedarf bei einem Flachdach ca. 30 m² ) Eine erste grobe Planung von Ertrag und Größe Ihrer Solaranlage ermöglicht der interaktive Technikberater des Bundesverband Solarwirtschaft (BSW).

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4. Leistung von Solarstromanlage

Als Faustregel gilt in unseren Breitengraden ein Energieertrag von durchschnittlich 900 kWh pro kWp installierter Leistung und Jahr. Schon eine 5 kWp-Solarstromanlage mit einer Größe von ca. 50 Quadratmetern produziert somit 4.500 kWh Solarstrom im Jahr - dies entspricht dem Strombedarf eines 4-Personen-Haushaltes in Deutschland.

Bei einer Netzeinspeisung Ihres gesamten Solarstroms muss Ihnen dieser von Ihrem Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit 0,4301 Euro/kWh (Inbetriebnahme in 2009) über einen Zeitraum von 20 Jahren vergütet werden.

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5. Muss Solarstrom ins öffentliche Netz eingespeist werden?

Derzeit ist die komplette Einspeisung in das öffentliche Stromnetz bei erhöhter Vergütung (vgl. EEG) die wirtschaftlich interessantere Variante. Darüber hinaus regelt das EEG seit dem 1. Januar 2009 die Vergütung von selbst genutzten Solarstrom in Höhe von aktuell 33,03 Cent je Kilowattstunde (Zeitraum: 01.10.-31.12.2010). Bei steigenden Energiepreisen ist dies eine zunehmend attraktive Option.

Zudem kann Solarstrom direkt dort genutzt werden, wo kein Netzanschluss vorhanden ist, z.B. in den Ländern des Südens zum Betreiben von Kühlschränken und Lampen in Krankenhäusern in netzfern gelegenen Siedlungen. In Deutschland werden diese sogenannten "Inselsysteme" im kleineren Maßstab einsetzt, z.B. für solare Gartenlampen, Teichpumpen, Parkticketautomaten. Zur Erhöung der Versorgungssicherheit werden diese häufig mit einem Akku als Energiespeicher ausgestattet.

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6. Die Installation der Solarstromanlage

Solarstrommodule lassen sich auf nahezu allen Dachformen installieren. Geschickt eingebaut, sind sie ein echter Blickfang - das Gebäude wird aufgewertet.

Zur Auswahl stehen vier Möglichkeiten der Modulmontage. Die Aufdachmontage, die Indachmontage, die Freiaufstellung und die Fassadenmontage. Bei der Wahl der Montageart spielen neben der für die Module günstigsten Ausrichtung und Neigung auch optische und architektonische Gesichtspunkte eine Rolle.

Die Installation einer Solarstromanlage nimmt in der Regel nicht mehr als zwei bis drei Tage in Anspruch.

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7. Lebensdauer von Solarstromanlagen

Die Hersteller von Solarstrommodulen bieten inzwischen Garantien von 25 Jahren. Die durchschnittliche Lebensdauer von Solarstrommodulen liegt bei 30-40 Jahren. Grundsätzlich ist eine Solarstromanlage sehr wartungs- und störungsarm.

Lediglich die Wechselrichter müssen i.d.R. nach ungefähr 10 Jahren ausgetauscht werden.

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8. Genehmigung von Solarstromanlagen

Eine Solarstromanlage auf einem Einfamilienhaus, die in den meisten Fällen auf dem Dach errichtet oder in das Dach integriert wird, ist in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei. Die Genehmigungspflichten regeln die Landesbauordnungen (LBO) der Länder. Einzusehen sind diese unter www.bauordnungen.de.

Grenzen der Genehmigungsfreiheit sind in den Landesbauordnungen genannt. Diese betrifft oft die Größe der Anlagen, die genehmigungsfrei sind bzw. die Gebäude, Carporte, etc., auf denen die Solaranlagen errichtet werden sollen. Ebenso bei allen Anlagen, die nicht auf Dächern errichtet werden wie z.B. Freiflächenanlagen und Fassaden- bzw. Überkopfanlagen. Es ist ratsam, vor dem Bau der Anlage in der Landesbauordnung nachzulesen bzw. beim Bauamt nach der Anzeige- oder Genehmigungspflicht nachzufragen.

PDF-Download BSW-Merkblatt: Übersicht der Landesbauordnungen zum Thema Solarenergie (Stand Oktober 2008) 

Ein anderer Punkt ist der Denkmalschutz. Dieser bezieht sich auf denkmalgeschützte Gebäude. Bei diesen ist grundsätzlich eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde einzuholen, was sich in der Realität oftmals als schwierig erweist, obgleich es inzwischen schon gelungene Beispiele der Integration von Modulen und Kollektoren auf Gebäuden gibt. Hier regeln Einzelentscheidungen der Behördern die Möglichkeit des Einbaus einer Solaranlage. Berücksichtigt werden sollte in der Diskussion mit der Behörde auf jeden Fall, dass der Klimaschutz auch bei schützenswerten Denkmälern ein wichtiger Faktor ist, da auch Umweltverschmutzungen den Gebäuden zu schaffen machen. Da wäre es fragwürdig, ob die Solaranlagen dann nur auf nicht denkmalgeschützten Gebäuden errichtet werden sollen. Andererseits soll im Denkmalschutz das Erscheinungsbild des Gebäudes oder eines Ensembels erhalten bleiben. Eine Solaranlage wird von seitens des Denkmalschutzes jedoch häufig als eine Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes gesehen, so dass beim Einbau besonders auf eine architektonisch ansprechende Integration geachtet werden sollte. Auch ist es oftmals einfacher, eine Solaranlage auf der Südseite eines denkmalgeschützten Gebäudes genehmigt zu bekommen, die nicht von der Straße aus einzusehen ist.

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9. Kosten einer Solarstromanlage

Derzeit werden Preise von ca. 4.000 Euro netto pro Kilowatt peak (kWp) Leistung inklusive Installation genannt.

Bei einer Betreibervergütung von 43,01 Cent je Kilowattstunde (kWh) (bei Inbetriebnahme der Anlage im Jahr 2009) nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz stehen diesen Ausgaben nach 20 Jahren Einnahmen von ca. 7.741,80 Euro/kWp gegenüber.
(Annahme: jährlicher Ertrag 900 kWh je kWp).

Zinsgünstige Darlehen wie das "KfW-Programm Erneuerbare Energien, Programmvariante Standard" erleichtern die Finanzierung von Solarstromanlagen. Nähere Informationen unter Fördermittel.

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10. Betriebs- und Wartungsaufwand

Solarstromanlagen arbeiten nahezu wartungsfrei. Die Betriebs- und Wartungskosten für Solarstromanlagen sind deshalb sehr gering.

Die wichtigste Arbeit ist das regelmäßige Ablesen des Stromzählers, damit Sie eine Störung, so selten diese in der Praxis auch auftritt, frühzeitig erkennen.

Staub und Schmutz auf den Solarmodulen werden i.d.R. in ausreichendem Maße durch Schnee und Regen entfernt. Besonders grobe Verschmutzungen (z.B. bei Laub und Vogelkot), die eine echte Teilbeschattung der Anlage verursachen, sollten möglichst schnell entfernt werden.

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Die Inhalte dieser Seite wurden freundlicherweise von dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) zur Verfügung gestellt.


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